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Die Preise orientieren soweit wie möglich sich an der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT). Alle Positionen die ich durchführen darf und die sich nicht in der Gebührenordnung befinden, entnehme ich der aktuellen GbüH (Heilpraktiker), soweit deren Positionen anwendbar sind, ansonsten ist das Honorar frei vereinbar.

Gebührenverzeichnis für Tierheilpraktiker:

 

Meine Preise und Leistungen (Preisangaben in Euro)

* Zuzüglich der Kosten der Blutegel (Beschaffung, Transport und Verpackung), pro Egel 14,- Euro

  • Die Kosten der rezeptierten Naturheilmittel und verabreichten Nahrungsergänzungsmittel übernehmen Sie als Tierbesitzer.
  • Entfernung bis 10 km: 9,50 Euro, bis 20 km: 19,00 Euro, bis 50 km: 30,00 Euro und bis 100 km: 50,00 Euro
  • Laborkosten werden je nach zu bestimmenden Parametern und Untersuchungen gesondert berechnet.
  • Die Umsatzsteuer wird wegen der Kleinunternehmerregelung von der mobilen Tierheilpraxis nicht erhoben.
  • Für verschiedene Bereiche können auch 5 er, 10 er Karten und auch Geschenkgutscheine erworben werden.
  • In der alternativen Tierheilkunde sind für den Tierheilpraktiker nicht nur die aktuellen Krankheitssymptome die das Tier zeigt , sondern die gesamte Krankheitsgeschichte, Vorgeschichte mit erfolgten Behandlungen, Medikamenten, Verbesserungen und Verschlechterungen etc. von großer Bedeutung. Hinzu kommen noch die Konstitution des Patienten sowie Verhalten und Charakter. Aus diesem Grund ist die Erstanamnese besonders wichtig und erfordert neben der intensiven Befragung des Patientenbesitzers oder auch Pflege/Stallpersonal eine gründliche Untersuchung!
  • Bei mehreren Hausbesuchen z. B. an einem Stall wird die Wegepauschale anteilig berechnet.
  • Terminvereinbarungen gelten als vertraglich vereinbart, wenn diese von mir per Email, Telefon bestätigt wurden. Bei Hausbesuchen kann es aufgrund des Straßenverkehrs zu Verzögerungen kommen. Hat der Patientenbesitzer seine Handy-Nummer hinterlassen und ist erreichbar, wird er unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt.
  • Sind mehrere, regelmäßige Behandlungsgänge erforderlich, wird zum 01. eines Monats eine Sammelrechnung erstellt. Sofern die Leistung nicht gegen Barzahlung erbracht wurde, sind sämtliche Rechnungen nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. Obwohl der Patientenbesitzer bei Überschreitung der Zahlungsfrist sofort in Zahlungsverzug kommt , wird eine einzige Mahnung versendet. Erfolgt die Zahlung dann nicht in gesetzlicher Frist wird ohne weitere Information das gerichtliche Mahnverfahren in Anspruch genommen.
  • Der für die Erbringung der Leistung erforderliche Zeitaufwand ist mit der Gebühr für die Leistung im Regelfall abgegolten. Eine zusätzliche Zeitgebühr kann nicht neben Wegegeld oder Reiseentschädigung nach § 9 berechnet werden.
  • Max in der Gebührenordnung kennzeichnet Behandlungen wochentags ab 20.00 Uhr und Samstags, Sonntags und an Feiertagen.

Eine zusätzliche Zeitgebühr kann nur berechnet werden:

  1. wenn der Tierheilpraktikers nach Durchführung der Leistung auf Wunsch des Tierhalters länger verweilt oder
  2. wenn die Lage des Falles oder fehlende Hilfestellung durch den Tierhalter bei der Fixierung zu behandelnder Tiere einen das gewöhnliche Maß übersteigenden Zeitaufwand erfordern oder
  3. in den mit "Z" gekennzeichneten Fällen, in denen der Umfang der Leistung wesentlich durch den Zeitfaktor bestimmt ist, so dass ein zusätzlicher Zeitaufwand notwendig ist, der den üblichen Zeitaufwand erheblich überschreitet und der Leistungsnehmer vor der Behandlung auf den möglicherweise entstehenden zusätzlichen Zeitaufwand hingewiesen wurde. Die Zeitgebühr beträgt je 15 Minuten 12,00 Euro.
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